Art. 5 – Sanktionen gegen natürliche Personen

DIR_2024_1226 · zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673

(1)Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Straftaten im Sinne von Artikel 3 und 4 mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen geahndet werden können.
(2)Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Straftaten nach Artikel 3 mit Freiheitsentzug als Höchststrafe geahndet werden können.
(3)Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass a) die unter Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe h Ziffern iii und iv fallenden Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von im Höchstmaß mindestens einem Jahr geahndet werden können, wenn die Straftaten Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen im Wert von mindestens 100 000 EUR zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat betreffen; b) die unter Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a, b und Buchstabe h Ziffern i und ii fallenden Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von im Höchstmaß mindestens fünf Jahren geahndet werden können, wenn die Straftaten Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen im Wert von mindestens 100 000 EUR zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat betreffen; c) die unter Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c fallenden Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von im Höchstmaß mindestens drei Jahren geahndet werden können; d) die unter Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben d bis g sowie i fallenden Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von im Höchstmaß mindestens fünf Jahren geahndet werden können, wenn die Straftaten Waren, Dienstleistungen, Transaktionen oder Tätigkeiten im Wert von mindestens 100 000 EUR zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat betreffen; e) falls die unter Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe e fallende Straftat in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union enthaltene Güter oder in den Anhängen I und IV der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführte Güter mit doppeltem Verwendungszweck betrifft, diese Straftat unabhängig vom Wert der betreffenden Güter mit einer Freiheitsstrafe von im Höchstmaß mindestens fünf Jahren geahndet werden kann.
(4)Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Schwellenwert von mindestens 100 000 EUR durch eine Reihe von unter Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie d bis i fallenden Straftaten der gleichen Art, die miteinander verbunden sind, erreicht werden kann, wenn diese Straftaten von demselben Täter begangen werden.
(5)Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass gegen natürliche Personen, die die in den Artikeln 3 und 4 genannten Straftaten begangen haben, flankierende strafrechtliche oder nichtstrafrechtliche Sanktionen oder Maßnahmen verhängt werden können, darunter a) Geldstrafen und Geldbußen, die in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Handlung und zu den individuellen, finanziellen und sonstigen Umständen der betreffenden natürlichen Person stehen; b) die Entziehung von Genehmigungen und Zulassungen für Tätigkeiten, die zur betreffenden Straftat geführt haben; c) das Verbot in juristischen Personen, Führungspositionen der gleichen Art zu bekleiden, die für die Begehung der Straftat verwendet wurde; d) das vorübergehende Verbot einer Kandidatur für öffentliche Ämter; e) in Einzelfällen nach Prüfung des öffentlichen Interesses, die vollständige oder teilweise Veröffentlichung der gerichtlichen Entscheidung, die sich auf die die begangene Straftat und die verhängten Sanktionen oder Maßnahmen bezieht und nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen die personenbezogenen Daten verurteilter Personen, umfassen darf.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 5 DIR_2024_1226 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 5 DIR_2024_1226 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.