ErwGr. 43

DIR_2024_1226 · zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673

Diese Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten sowie den Grundsätzen, die insbesondere in der Charta anerkannt wurden, darunter das Recht auf Freiheit und Sicherheit, der Schutz personenbezogener Daten, die unternehmerische Freiheit, das Eigentumsrecht, das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung, das Recht auf Verteidigung, einschließlich des Rechts, sich nicht selbst zu belasten und die Aussage zu verweigern, die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit von Straftaten und Sanktionen, einschließlich des Verbots der Rückwirkung strafrechtlicher Sanktionen, sowie der Grundsatz „ne bis in idem“. Diese Richtlinie soll die uneingeschränkte Wahrung dieser Rechte und Grundsätze gewährleisten und ist entsprechend umzusetzen —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024

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