ErwGr. 10

DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Gewalt gegen Frauen ist ein fortwährender Ausdruck der strukturellen Diskriminierung von Frauen, die aus historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnissen zwischen Frauen und Männern hervorgeht. Sie ist eine Form der geschlechtsspezifischen Gewalt, die in erster Linie von Männern an Frauen und Mädchen verübt wird. Sie hat ihre Wurzeln in gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmalen, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollte daher eine geschlechtersensible Perspektive berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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