ErwGr. 13

DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Aufgrund ihrer Vulnerabilität kann das Miterleben von häuslicher Gewalt für Kinder verheerend sein. Kinder, die Zeugen häuslicher Gewalt in der Familie oder im Haushalt werden, erleiden in der Regel einen direkten psychischen und emotionalen Schaden, der sich auf ihre Entwicklung auswirkt, und haben ein erhöhtes Risiko, sowohl kurz- als auch langfristig an körperlichen und psychischen Erkrankungen zu leiden. Die Anerkennung des Umstands, dass Kinder, die unmittelbar durch das Miterleben häuslicher Gewalt einen Schaden erlitten haben, selbst Opfer sind, ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Kinder, die unter häuslicher Gewalt leiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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