ErwGr. 34

DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Um die Dunkelziffer in Fällen, in denen das Opfer ein Kind ist, zu verringern, sollten sichere und kindgerechte Meldeverfahren eingeführt werden. Dazu kann die Befragung durch die zuständigen Behörden in einfacher und verständlicher Sprache gehören. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Fachkräfte, die auf die Betreuung und Begleitung von Kindern spezialisiert sind, soweit wie möglich zur Verfügung stehen, um die Kinder bei den Meldeverfahren zu unterstützen. Es kann Umstände geben, in denen eine solche Unterstützung nicht relevant ist, z. B. aufgrund der Reife des Kindes oder im Falle einer Online-Meldung, oder wenn sich eine solche Unterstützung als schwierig erweisen könnte, beispielsweise in dünn besiedelten Gebieten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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