ErwGr. 36

DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anzeigen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt können für die Opfer besondere Risiken bergen, da sie sich möglicherweise nach wie vor in unmittelbarer Gefahr befinden und es sich bei den Tätern oft um enge Familienangehörige oder Ehepartner handelt. Daher sollten die zuständigen Behörden angemessen geschult sein und über angemessenes Fachwissen und wirksame Ermittlungsinstrumente verfügen, um solche Akte zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, ohne spezialisierte Dienststellen oder Einheiten einrichten zu müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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