ErwGr. 39

DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Bei der Begutachtung des Schutz- und Unterstützungsbedarfs des Opfers sollte das Hauptaugenmerk auf der Gewährleistung der Sicherheit des Opfers und der Bereitstellung maßgeschneiderter Unterstützung liegen, wobei unter anderem die individuellen Umstände des Opfers zu berücksichtigen sind. Umstände, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, könnten zum Beispiel eine Schwangerschaft des Opfers, die Abhängigkeit des Opfers vom Täter oder seine Beziehung zu ihm, das Risiko, dass das Opfer zum Täter oder Verdächtigen zurückkehrt, die kürzlich erfolgte Trennung von einem Täter oder Verdächtigen, das potenzielle Risiko, dass Kinder dazu benutzt werden, Kontrolle über das Opfer auszuüben, die Risiken für Opfer mit Behinderungen oder die Ausnutzung von Haustieren, um Druck auf das Opfer auszuüben, sein. Der Grad der psychologischen oder wirtschaftlichen Kontrolle des Täters oder Verdächtigen über das Opfer sollte ebenfalls berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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