DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Um eine umfassende Unterstützung und einen umfassenden Schutz der Opfer zu gewährleisten, sollten alle zuständigen Behörden und einschlägigen Stellen — nicht nur Strafverfolgungs- und Justizbehörden — auf der Grundlage klarer Leitlinien der Mitgliedstaaten in die Bewertung der Risiken für die Opfer und der geeigneten Unterstützungsmaßnahmen einbezogen werden. Diese Leitlinien sollten Faktoren enthalten, die bei der Bewertung des vom Täter oder Verdächtigen ausgehenden Risikos zu berücksichtigen sind; dazu gehört auch die Überlegung, dass von Verdächtigen, denen geringfügige Straftaten zur Last gelegt werden, genauso eine Gefahr ausgeht wie von Verdächtigen, denen schwerere Straftaten zur Last gelegt werden, insbesondere in Fällen von häuslicher Gewalt und Stalking. Die zuständigen Behörden sollten die individuelle Begutachtung in regelmäßigen Abständen überprüfen, um sicherzustellen, dass kein neuer Schutz- oder Unterstützungsbedarf des Opfers unberücksichtigt bleibt. Diese Überprüfungen könnten zum Beispiel bei wichtigen Meilensteinen im Verfahren stattfinden, wie dem Beginn eines Gerichtsverfahrens oder der Verkündung eines Urteils oder einer Anordnung, oder im Zusammenhang mit Verfahren zur Änderung der Sorgerechtsregelung oder des Umgangsrechts.
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