ErwGr. 49

DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Angesichts der besonderen Eigenheiten und Umstände im Zusammenhang mit Straftaten der Gewalt gegen Frauen oder von häuslicher Gewalt haben Leitlinien für Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften einen inhärenten Wert. Aufgrund der Vulnerabilität der Opfer ist eine Anleitung dafür, wie sie in jeder Phase des Verfahrens behandelt werden sollten, von wesentlicher Bedeutung, um das Bewusstsein zu schärfen und einer Reviktimisierung beim Vorgehen gegen diese Arten von Straftaten vorzubeugen. Leitlinien für Staatsanwaltschaften können sowohl als Verfahrenshandbuch als auch als Referenz für bewährte Verfahren verstanden werden. Insbesondere in Bezug darauf, wie mit den Opfern umgegangen werden sollte und wie sie entsprechend ihren einzigartigen Umständen und Erfahrungen behandelt werden sollten, können spezialisierte Unterstützungsdienste für Frauen auf der Grundlage ihrer täglichen Interaktion mit Opfern fachliche Beratung und Anleitung bieten. Die Mitgliedstaaten werden angeregt, bei der Erstellung und Überarbeitung solcher Leitlinien spezialisierte Unterstützungsdienste für Frauen zu konsultieren und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Leitlinien für Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften überprüfen, wenn bedeutende Entwicklungen in ihrem Rechtsrahmen oder in der Gesellschaft insgesamt eintreten. Dies könnte Fälle umfassen, in denen wesentliche Änderungen an bestehenden Rechtsvorschriften oder der ständigen Rechtsprechung vorgenommen werden oder in denen neue Tendenzen oder Formen von Gewalt auftreten, insbesondere, wenn technologische Entwicklungen zu neuen Formen der Cybergewalt führen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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