ErwGr. 46

DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Elektronische Überwachung bietet die Möglichkeit, gegebenenfalls die Einhaltung von Eilschutzanordnungen, Kontakt- und Näherungsverboten und Schutzanordnungen sicherzustellen, Beweismaterial für Verstöße gegen solche Verbote und Anordnungen zu erfassen und die Überwachung von Straftätern zu verbessern. Sofern verfügbar, angemessen und relevant, und unter Berücksichtigung der Umstände des Falles und der Rechtsnatur des Verfahrens sollte eine elektronische Überwachung in Erwägung gezogen werden, um die Vollstreckung von Eilschutzanordnungen, Kontakt- und Näherungsverboten und Schutzanordnungen zu gewährleisten. Wird eine elektronische Überwachung eingesetzt, sollten die Opfer stets über die Möglichkeiten und Grenzen dieser Überwachung informiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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