ErwGr. 51

DIR_2024_1640 · über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849

Um sicherzustellen, dass die Verfahren für die Gewährung des Zugangs für diejenigen mit einem zuvor überprüften berechtigten Interesse nicht übermäßig aufwendig sind, kann der Zugang auf der Grundlage vereinfachter Verfahren erneuert werden, mit denen die für das Zentralregister zuständige Stelle sicherstellt, dass die zuvor für Überprüfungszwecke eingeholten Informationen korrekt und relevant sind, und erforderlichenfalls aktualisiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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