ErwGr. 77

DIR_2024_1640 · über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849

Die zentralen Meldestellen sollten bei der Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch sichere Einrichtungen, einschließlich geschützter Kommunikationskanäle, nutzen. In diesem Zusammenhang sollte ein System für den Informationsaustausch zwischen den zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten („FIU.net“) eingerichtet werden. Das System sollte von der AMLA verwaltet und betrieben werden und für ein Höchstmaß an Sicherheit und die vollständige Verschlüsselung der ausgetauschten Informationen sorgen. FIU.net sollte von den zentralen Meldestellen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen ihnen genutzt werden und könnte gegebenenfalls und vorbehaltlich einer Entscheidung der AMLA auch für den Informationsaustausch mit zentralen Meldestellen von Drittländern und mit anderen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union genutzt werden. Die Funktionen von FIU.net sollten von den zentralen Meldestellen voll genutzt werden. Diese Funktionen sollten es den zentralen Meldestellen ermöglichen, ihre Daten mit denjenigen anderer zentraler Meldestellen auf pseudonyme Weise und unter Gewährleistung eines vollständigen Schutzes personenbezogener Daten abzugleichen, um in anderen Mitgliedstaaten Personen von Interesse für die zentrale Meldestelle aufzuspüren und um zu ermitteln, welche Erträge diese Personen erzielen und über welche Mittel sie verfügen. Um Verbindungen zwischen Finanzinformationen und kriminalpolizeilichen Erkenntnissen zu ermitteln, sollten zentrale Meldestellen die Funktionen des FIU.net für den pseudonymisierten Abgleich ihrer Daten mit Informationen nutzen können, die sich im Besitz von Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union befinden, sofern ein solcher Abgleich unter die jeweiligen rechtlichen Mandate der Letzteren fällt und die geltenden Datenschutzvorschriften uneingeschränkt geachtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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