ErwGr. 27

DIR_2024_1711 · zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union

Verbraucher haben das Recht, von ihren Versorgern verwaltete Beschwerdeverfahren und außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch zu nehmen, um ihre Rechte wirksam durchzusetzen und im Falle einer Uneinigkeit mit den Versorgern, insbesondere in Bezug auf Rechnungen oder den fälligen Betrag, keinen Nachteil zu erfahren. Nehmen Kunden diese Verfahren in Anspruch, so sollten die Versorger die Verträge nicht auf der Grundlage der nach wie vor strittigen Punkte kündigen. Versorger und Kunden sollten weiterhin ihren vertraglichen Rechten und Pflichten nachkommen, insbesondere in Bezug auf die Stromversorgung und die Bezahlung dieses Stroms, und die Beschwerdeverfahren sollten nicht als Begründung dafür missbraucht werden, dass Kunden nicht ihren vertraglichen Pflichten, etwa der Bezahlung ihrer Rechnungen, nachkommen. Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um einen Missbrauch dieser Beschwerde- oder außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren zu verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.06.2024

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