ErwGr. 29

DIR_2024_1711 · zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001 und (EU) 2019/944 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union

In Zeiten von Strompreiskrisen und außergewöhnlich starken Preisanstiegen sollten die Mitgliedstaaten im Einklang mit den Artikeln 107 und 108 AEUV Unterstützung für zusätzliche Stromkosten von industriellen Kunden leisten können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.06.2024

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