ErwGr. 43

DIR_2024_2831 · zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch automatisierte Beobachtungssysteme und automatisierte Entscheidungssysteme, die von digitalen Arbeitsplattformen genutzt werden, hat voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Plattformarbeit leistenden Personen zur Folge. Daher sollten digitale Arbeitsplattformen stets eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß den Anforderungen des Artikels 35 der Verordnung (EU) 2016/679 durchführen. In Anbetracht der Auswirkungen, die Entscheidungen automatisierter Entscheidungssysteme auf Personen, die Plattformarbeit leisten, insbesondere auf Plattformbeschäftigte haben, werden in dieser Richtlinie spezifischere Vorschriften für die Konsultation von Personen, die Plattformarbeit leisten, und ihrer Vertreter im Rahmen von Datenschutz-Folgenabschätzungen festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 43 DIR_2024_2831 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 43 DIR_2024_2831 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.