Art. 28 – Ausschussverfahren

DIR_2024_3019 · über die Behandlung von kommunalem Abwasser

(1)Die Kommission wird von dem Ausschuss zur Anpassung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt sowie zur Durchführung dieser Richtlinie, der durch die Richtlinie 91/271/EWG eingesetzt wurde, unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
(2)Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2024

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