Art. 10b – Schulungen

DIR_2024_3101 · zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von verwaltungsrechtlichen Sanktionen bei Verstößen

Die Kommission erleichtert mit Unterstützung der EMSA und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Entwicklung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten, indem sie, sofern angemessen, Schulungen für die Behörden anbietet, die für die Aufdeckung und Überprüfung von Verstößen im Anwendungsbereich dieser Richtlinie und die Durchsetzung von Strafen oder anderen Maßnahmen im Zusammenhang mit solchen Verstößen im Anwendungsbereich dieser Richtlinie zuständig sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.12.2024

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