ErwGr. 52

DIR_2024_927 · zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds

Mit dieser Richtlinie sollte die Empfehlung des ESRB vom 7. Dezember 2017 zur Harmonisierung der Liquiditätsmanagement-Instrumente und ihrer Verwendung durch die Verwalter offener Fonds, zu denen auch die OGAW gehören, umgesetzt werden, um eine wirksamere Reaktion auf Liquiditätsengpässe in Zeiten von Störungen des Marktes und einen besseren Anlegerschutz zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.04.2024

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