ErwGr. 75

DIR_2025_1 · zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129

Es muss sichergestellt werden, dass Abwicklungsbehörden bei der Übertragung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten auf einen privaten Erwerber oder ein Brückenunternehmen ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um zu übertragende Kontrakte zu ermitteln. Abwicklungsbehörden sollten daher die Möglichkeit haben, die Rechte der Gegenparteien auf Glattstellung, vorzeitige Fälligstellung oder sonstige Kündigung von Finanzkontrakten einzuschränken, bis die Übertragung erfolgt ist. Diese Einschränkungen sollten es den Abwicklungsbehörden ermöglichen, sich ein realistisches Bild von der Bilanz des ausfallenden Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens – ohne die mit einer umfangreichen Ausübung von Kündigungsrechten einhergehenden Änderungen im Hinblick auf Wert und Anwendungsbereich – zu verschaffen, und überdies zur Vermeidung von Marktinstabilität beitragen. Eingriffe in die vertraglichen Rechte der Gegenparteien sollten jedoch auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Von den Abwicklungsbehörden auferlegte Einschränkungen der Kündigungsrechte sollten daher nur für Krisenmanagementmaßnahmen oder unmittelbar mit der Anwendung solcher Maßnahmen verbundene Ereignisse gelten. Kündigungsrechte, die sich aus einem anderen Ausfall ergeben, einschließlich eines Zahlungsausfalls oder nicht erfolgter Einschusszahlungen, sollten hiervon unberührt bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 75 DIR_2025_1 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 75 DIR_2025_1 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.