ErwGr. 79

DIR_2025_1 · zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Änderung der Richtlinien 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2007/36/EG, 2014/59/EU und (EU) 2017/1132 sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 806/2014 und (EU) 2017/1129

Unter Berücksichtigung der regulatorischen Entwicklungen als Reaktion auf die weltweite Finanzkrise, der seit dieser Krise gewonnenen Erfahrungen und der Anwendung dieser Richtlinie sollte die Kommission nach Konsultation der EIOPA dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem die Angemessenheit gemeinsamer Mindeststandards für Sicherungssysteme für Versicherungen in der Union bewertet wird. Dieser Bericht sollte mindestens Folgendes umfassen: eine Bewertung des aktuellen Stands in Bezug auf Sicherungssysteme für Versicherungen in den Mitgliedstaaten (Abdeckungsniveau, Art der abgedeckten Versicherung, Auslöser); eine Analyse der politischen Optionen, einschließlich der verschiedenen Möglichkeiten, wie die Sicherungssysteme für Versicherungen für die Fortführung oder Liquidierung von Versicherungspolicen genutzt werden können, wobei den Unterschieden zwischen den Versicherungsprodukten verschiedener Mitgliedstaaten gebührend Rechnung zu tragen ist; eine Bewertung der Notwendigkeit, eine Mindestgrundlage für Sicherungssysteme für Versicherungen in der gesamten Union einzuführen, und gegebenenfalls eine Darlegung der zu deren Einführung erforderlichen Schritte. Dem Bericht wird erforderlichenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag beigefügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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