ErwGr. 1

DIR_2025_2 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU

Mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurden risikobasiertere und harmonisiertere Aufsichtsregeln für den Versicherungs- und Rückversicherungssektor eingeführt. Für einige Bestimmungen jener Richtlinie gelten Überprüfungsklauseln. Die Anwendung jener Richtlinie hat wesentlich dazu beigetragen, das Finanzsystem in der Union zu stärken, und hat die Widerstandsfähigkeit von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gegenüber einer Vielzahl von Risiken erhöht. Auch wenn die genannte Richtlinie sehr umfassend ist, erfasst sie doch nicht alle ermittelten Schwachstellen, die sich auf Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen auswirken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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