ErwGr. 4

DIR_2025_2 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU

Anpassungen, die die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen, könnten dazu führen, dass infolge geringerer Solvenzkapitalanforderungen mehr freies Kapital zur Verfügung steht. In einem solchen Fall sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen erwägen, freigesetztes Kapital nicht für Ausschüttungen an Anteilseigner oder Management-Boni zu verwenden, sondern sich darum zu bemühen, es in produktive Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, um so die wirtschaftliche Erholung und die allgemeinen politischen Ziele der Union zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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