zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU
DIR_2025_2 · 153 Normen
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- Art. 1Änderung der Richtlinie 2009/138/EG
- Art. 29aKriterien für die Ermittlung von kleinen und nicht komplexen Unternehmen
- Art. 29bEinstufungsverfahren für Unternehmen, die die Kriterien erfüllen
- Art. 29cAnwendung von Proportionalitätsmaßnahmen durch Unternehmen, die als kleine und nicht komplexe Unternehmen eingestuft sind
- Art. 29dAnwendung von Proportionalitätsmaßnahmen durch Unternehmen, die nicht als kleine und nicht komplexe Unternehmen eingestuft sind
- Art. 29eÜberwachung der Anwendung von Proportionalitätsmaßnahmen
- Art. 35aVon den Aufsichtsbehörden gewährte Freistellungen und Beschränkungen bei der quantitativen regelmäßigen aufsichtlichen Berichterstattung
- Art. 35bBerichterstattungsfristen
- Art. 45aSzenarioanalyse zum Klimawandel
- Art. 51Bericht über Solvabilität und Finanzlage: Inhalt
- Art. 51aBericht über Solvabilität und Finanzlage: Prüfungspflicht
- Art. 77aExtrapolation der maßgeblichen risikofreien Zinskurve
- Art. 105aLangfristige Aktieninvestitionen
- Art. 109Vereinfachungen in der Standardformel
- Art. 136aVerschlechterung der Solvabilität
- Art. 139Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung
- Art. 141Aufsichtsbefugnisse im Falle einer Verschlechterung der finanziellen Lage
- Art. 144aLiquiditätsrisikomanagement
- Art. 144bAufsichtsbefugnisse zur Behebung von Liquiditätsanfälligkeiten unter außergewöhnlichen Umständen
- Art. 144cAufsichtsmaßnahmen zur Wahrung der Finanzlage von Unternehmen bei außergewöhnlichen sektorweiten Schocks
- Art. 144dAnwendung zusätzlicher makroprudenzieller Instrumente
- Art. 149Änderung der Art der Risiken oder Verpflichtungen
- Art. 152aaBedeutende grenzüberschreitende Tätigkeiten
- Art. 152abErweiterte aufsichtliche Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats in Bezug auf bedeutende grenzüberschreitende Tätigkeiten
- Art. 153Zeitlicher Rahmen und Sprache von Informationsersuchen
- Art. 213aAnwendung von Proportionalitätsmaßnahmen auf Gruppenebene
- Art. 213bHindernisse bei der Gruppenaufsicht
- Art. 228Behandlung spezieller verbundener Unternehmen aus anderen Finanzbranchen
- Art. 229aVereinfachte Berechnungen
- Art. 233aKombination aus den Methoden 1 und 2
- Art. 233bLangfristige Aktien auf Gruppenebene
- Art. 234Delegierte Rechtsakte zu den in den Artikeln 220 bis 229 festgelegten technischen Grundsätzen und Methoden, zu dem in Artikel 229a festgelegten vereinfachten Ansatz und zur Anwendung der Artikel 230 bis 233a
- Art. 246aLiquiditätsrisikomanagement auf Gruppenebene
- Art. 246bSonstige Vorschriften für die Makroaufsicht
- Art. 256bRegelmäßiger aufsichtlicher Gruppenbericht
- Art. 256cBericht über Solvabilität und Finanzlage: Prüfungspflicht
- Art. 257Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die persönliche Zuverlässigkeit der Personen, die die Geschäfte einer Versicherungsholdinggesellschaft oder gemischten Finanzholdinggesellschaft tatsächlich führen oder für andere Schlüsselfunktionen verantwortlich sind
- Art. 304cBerichterstattung im Hinblick auf das Nachhaltigkeitsrisiko
- Art. 304dÜberprüfung in Bezug auf die Trennung von Lebens- und Nichtlebensversicherungstätigkeiten und auf Kapitalpuffer
- Art. 304eFristverlängerung bei außergewöhnlichen Umständen
- Art. 308f
- Art. 2Änderung der Richtlinie 2013/34/EU
- Art. 3Änderung der Richtlinie 2002/87/EG
- Art. 4Umsetzung
- Art. 5Inkrafttreten
- Art. 6Adressaten
zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.