ErwGr. 64

DIR_2025_2 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU

Der Schutz der Interessen der Versicherten ist ein allgemeines Ziel des Aufsichtsrahmens, das die Aufsichtsbehörden in jeder Phase des aufsichtlichen Überprüfungsverfahren verfolgen sollte, auch im Falle von Verstößen oder wahrscheinlichen Verstößen von Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen gegen die Anforderungen, die zum Entzug der Zulassung führen könnten. Dieses Ziel sollte vor und nach dem Entzug der Zulassung verfolgt werden, und jegliche rechtlichen Auswirkungen, die sich für die Versicherten aus dem Entzug ergeben könnten, sollten berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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