ErwGr. 66

DIR_2025_2 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU

Die jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrisen, insbesondere die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Krise, haben gezeigt, dass ein solides Liquiditätsmanagement von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen Risiken für die Stabilität des Finanzsystems verhindern kann. Aus diesem Grund sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen verpflichtet werden, das Liquiditätsmanagement und die Liquiditätsplanung zu stärken, insbesondere im Kontext widriger Umstände, die sich auf einen Großteil oder die Gesamtheit des Versicherungs- und Rückversicherungsmarkts auswirken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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