ErwGr. 12

DIR_2025_2 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU

Informationen über Anträge auf Zulassung zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in einem Mitgliedstaat und die Ergebnisse der Bewertung solcher Anträge könnten wichtige Informationen für die Bewertung von Anträgen in anderen Mitgliedstaaten liefern. Deshalb sollte die betreffende Aufsichtsbehörde vom Antragsteller über frühere Ablehnungen oder zurückgenommene Anträge auf Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat informiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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