ErwGr. 9

DIR_2025_2 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU

Die weitere Integration des Versicherungsbinnenmarktes der Union ist ein wesentliches Ziel dieser Änderungsrichtlinie. Die Integration des Versicherungsbinnenmarktes der Union erhöht den Wettbewerb und die Verfügbarkeit von Versicherungsprodukten in allen Mitgliedstaaten zugunsten von Unternehmen und Verbrauchern. Die Ausfälle von Versicherungsunternehmen im Versicherungsbinnenmarkt der Union seit der Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG führen deutlich vor Augen, dass mehr Konsistenz und Konvergenz in Bezug auf die Aufsicht in der gesamten Union notwendig sind. Die Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit tätig sind, sollte weiter verbessert werden, ohne das Ziel einer weiteren Integration des Versicherungsbinnenmarktes zu untergraben, damit ein einheitlicher Verbraucherschutz sichergestellt und der faire Wettbewerb im gesamten Binnenmarkt gewahrt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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