ErwGr. 8

DIR_2025_2 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU

In letzter Zeit wurde eine Anzahl von Rechtsakten zur Stärkung der Resilienz vorgeschlagen und angenommen, die zur Nachhaltigkeit beitragen, insbesondere in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, darunter die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates (6), die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) und eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937; all diese Rechtsakte betreffen den Versicherungs- und Rückversicherungssektor.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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