ErwGr. 20

DIR_2025_2 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU

Es ist wichtig, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen eine gesunde Finanzlage aufrechterhalten. Zu diesem Zweck sieht die Richtlinie 2009/138/EG eine Finanzaufsicht in Bezug auf die Solvabilität eines Unternehmens, die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen, seine Vermögenswerte und seine anrechnungsfähigen Eigenmittel vor. Das Governance-System eines Unternehmens ist jedoch auch ein wichtiger Faktor, wenn es darum geht, die finanzielle Gesundheit des Unternehmens zu gewährleisten. Deshalb sollten die Aufsichtsbehörden verpflichtet werden, das Governance-System im Rahmen ihrer Finanzaufsicht über Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen regelmäßig zu überprüfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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