ErwGr. 25

DIR_2025_2 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU

Da Versicherungstätigkeiten Risiken für die Finanzstabilität auslösen oder verstärken könnten, sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen makroprudenzielle Erwägungen und Analysen in ihre Versicherungs-, Anlage- und Risikomanagementtätigkeiten einbeziehen. Dies könnte beinhalten, dass sie das potenzielle Verhalten anderer Marktteilnehmer, makroökonomische Risiken — wie Abschwünge des Kreditzyklus oder verringerte Marktliquidität — oder übermäßige Konzentrationen auf Marktebene bei bestimmten Arten von Vermögenswerten, Gegenparteien oder Sektoren berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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