ErwGr. 86

DIR_2025_2 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU

Es ist unklar, inwiefern der Begriff der Belastung, die bei der Einstufung von Eigenmittelbestandteilen in Klassen („Tiers“) zu berücksichtigen ist, auf Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften anzuwenden ist, die keine Versicherungsnehmer und Begünstigten als direkte Kunden haben. Daher sollten Mindestkriterien eingeführt werden, mit denen ermittelt werden kann, in welchen Fällen ein von einer Versicherungsholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft ausgegebener Eigenmittelbestandteil frei von Belastungen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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