ErwGr. 71

DIR_2025_2 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU

Die jüngsten Ausfälle grenzüberschreitend tätiger Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben deutlich gemacht, dass die Aufsichtsbehörden besser über die Tätigkeiten dieser Unternehmen informiert sein müssen. Deswegen sollten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen verpflichtet werden, der Aufsichtsbehörde ihres Herkunftsmitgliedstaats alle wesentlichen Veränderungen zu melden, die sich in Bezug auf ihre laufenden grenzüberschreitenden Versicherungstätigkeiten auf ihr Risikoprofil auswirken, und diese Informationen sollten an die Aufsichtsbehörden der betreffenden Aufnahmemitgliedstaaten weitergegeben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 71 DIR_2025_2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 71 DIR_2025_2 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.