ErwGr. 37

DIR_2025_2 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU

Da nicht zu erwarten ist, dass kleine und nicht komplexe Unternehmen für die Finanzstabilität der Union relevant sind, ist es angezeigt, eine Freistellung von der Pflicht zur Prüfung des Berichts über Solvabilität und Finanzlage für diese Unternehmen aufzunehmen. Aufgrund des besonderen Risikoprofils und der Besonderheit firmeneigener Versicherungsunternehmen und firmeneigener Rückversicherungsunternehmen ist es ebenfalls angezeigt, diese von einer Prüfungspflicht auszunehmen. Mitgliedstaaten, die bereits Prüfungspflichten auf alle Unternehmen oder auf andere Elemente des Berichts über Solvabilität und Finanzlage als die Bilanz anwenden, sollten diese Anforderungen jedoch weiterhin anwenden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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