ErwGr. 39

DIR_2025_2 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU

In den Leitlinien der EIOPA über die Berichterstattung zum Zwecke der finanziellen Stabilität sind bereits Kriterien zur Ermittlung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen festgelegt, die für die Stabilität der Finanzsysteme in der Union relevant sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.01.2025

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