Art. 1 – Gegenstand und Anwendungsbereich

DIR_2025_2205 · über den Führerschein, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission

(1)Diese Richtlinie enthält gemeinsame Vorschriften über a) Führerscheinmuster, Standards für Führerscheine und Führerscheinklassen; b) die Ausstellung, Gültigkeit, Erneuerung und gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen; c) bestimmte Aspekte des Umtauschs, der Ersetzung, der Aufhebung, der Entziehung, der Aussetzung und der Einschränkung von Führerscheinen; d) bestimmte Aspekte, die Fahranfänger betreffen, insbesondere im Hinblick auf eine Regelung für das begleitete Fahren und eine Probezeit.
(2)Diese Richtlinie gilt nicht für a) nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte im Sinne von Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2025/14 des Europäischen Parlaments und des Rates (16); und b) Kraftfahrzeuge auf Rädern oder Ketten mit wenigstens zwei Achsen, deren Aufgabe im Wesentlichen in der Zugleistung besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen oder zur Betätigung bestimmter, in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben verwendeter Geräte, Maschinen oder Anhänger ausgelegt sind und deren Einsatz zur Personen- oder Güterbeförderung oder zum Ziehen von Fahrzeugen zur Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr nur einen Nebenzweck erfüllt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2025

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