ErwGr. 46

DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

Die Kommission entwickelt derzeit Fernerkundungsdienste im Rahmen von Copernicus als nutzerorientiertes, durch die Verordnung (EU) 2021/696 eingerichtetes Programm und unterstützt damit auch die Mitgliedstaaten. Um die Überwachung der Bodengesundheit zu beschleunigen und wirksamer zu gestalten, sollten die Mitgliedstaaten gegebenenfalls Fernerkundungsdaten, einschließlich der Ergebnisse der Copernicus-Dienste, für die Überwachung einschlägiger Bodendeskriptoren und Indikatoren für Bodenversiegelung und Bodenabtrag und, sofern einschlägig, die Bewertung der Bodengesundheit verwenden. Die Kommission und die EUA sollten die Prüfung von Möglichkeiten in Bezug auf Produkte zur Fernerkundung des Bodens und deren Entwicklung fördern, um die Mitgliedstaaten bei der Überwachung der einschlägigen Bodendeskriptoren und Indikatoren für Bodenversiegelung und Bodenabtrag zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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