DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz
Aufbauend auf der bestehenden EU-Bodenbeobachtungsstelle und zu deren Modernisierung sollte die Kommission ein digitales Portal für Bodengesundheitsdaten einrichten, das mit der in der Mitteilung der Kommission vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Eine europäische Datenstrategie“ dargelegten EU-Datenstrategie und mit den EU-Datenräumen kompatibel sein sollte. Das digitale Portal für Bodengesundheitsdaten sollte ein Knotenpunkt für den Zugang zu Bodendaten aus verschiedenen Quellen sein — auf der Ebene der Bodeneinheiten oder gegebenenfalls auf detaillierterer Ebene in aggregierter Form, sofern es nicht möglich ist, die individuellen Werte oder den Standort der zugrunde liegenden georeferenzierten Proben zu ermitteln. Dieses Portal sollte in erster Linie alle von den Mitgliedstaaten und der Kommission gemäß dieser Richtlinie erhobenen Daten beinhalten. Die Verarbeitung dieser Daten und der Zugang zu ihnen, einschließlich für wissenschaftliche Zwecke, sollte mit den einschlägigen Unionsvorschriften wie den Richtlinien 2003/4/EG (20), 2007/2/EG (21), (EU) 2019/1024 (22) des Europäischen Parlaments und des Rates sowie mit der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates (23) und der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 im Einklang stehen. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, die Bodengesundheitsdaten zu überprüfen und die Berichtigung von Fehlern zu verlangen, bevor die Daten über das digitale Portal für Bodengesundheitsdaten veröffentlicht werden. Des Weiteren sollte es möglich sein, freiwillig andere einschlägige Bodendaten, die von den Mitgliedstaaten oder anderen Parteien erhoben wurden (insbesondere Daten aus Projekten im Rahmen von Horizont Europa und der EU-Mission „Ein Boden-Deal für Europa“), in das Portal zu integrieren, sofern diese Daten bestimmte Anforderungen in Bezug auf Format und Spezifikationen erfüllen. Diese Anforderungen sollten von der Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten festgelegt werden.
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