ErwGr. 57

DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, die Wirkung der Förderung von Bodengesundheit und Bodenresilienz genau zu überwachen und dabei neue Erkenntnisse aus Forschung und Innovation zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang werden von der EU-Mission „Ein Boden-Deal für Europa“ und insbesondere von ihren Reallaboren und Aktivitäten zur Unterstützung der Bodenüberwachung, der Bildung zum Thema Boden und der Bürgerbeteiligung wertvolle Beiträge erwartet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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