ErwGr. 58

DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

Bodenregenerierung bringt degradierte Böden wieder in einen gesunden Zustand. Im Rahmen der Bodenregenerierung können die Ergebnisse der Bewertung der Bodengesundheit berücksichtigt werden, und es ist zweckdienlich, Regenerierungsmaßnahmen an die besonderen Gegebenheiten der Situation, des Typs, der Nutzung und des Zustands des Bodens sowie die lokalen, klimatischen und ökologischen Bedingungen anzupassen. Im Falle von Flächen mit Bodenversiegelung oder Bodenabtrag erfordert die Wiederherstellung der Fähigkeit der Böden zur Erbringung von Ökosystemleistungen zunächst eine Sanierung des Bodens mit dem Ziel, ein Niveau des Funktionierens des Bodens und der Erbringung von Ökosystemleistungen zu erreichen, das dem natürlichen Funktionieren des Bodens und der optimalen Erbringung seiner Ökosystemleistungen so nah wie möglich kommt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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