ErwGr. 6

DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

In der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ wurde ein ehrgeiziger Fahrplan festgelegt, mit dem sich die Union zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft wandeln soll und gleichzeitig das Naturkapital der Union geschützt, bewahrt und verbessert und die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen geschützt werden sollen. Im Rahmen des europäischen Grünen Deals hat die Kommission die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die in ihrer Mitteilung vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „EU Biodiversitätsstrategie für 2030 — Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ enthalten ist, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die in ihrer Mitteilung vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch — eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“ enthalten ist, den Null-Schadstoff-Aktionsplan, der in ihrer Mitteilung vom 12. Mai 2021 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einem gesunden Planeten für alle — EU-Aktionsplan: Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ enthalten ist, die EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel, die in ihrer Mitteilung vom 24. Februar 2021 mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa aufbauen — die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ enthalten ist, und die EU-Bodenstrategie für 2030, die in ihrer Mitteilung vom 17. November 2021 mit dem Titel „EU-Bodenstrategie für 2030: Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen“ enthalten ist, angenommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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