ErwGr. 8

DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

Die Union und ihre Mitgliedstaaten haben als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates (4) geschlossenen Übereinkommens der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (5) auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien dieses Übereinkommens dem „Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ zugestimmt, der mehrere maßnahmenorientierte globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Diesem Rahmen zufolge muss der Nutzen der Natur für die Menschen, einschließlich der Bodengesundheit, wiederhergestellt, erhalten und verbessert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 8 DIR_2025_2360 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 8 DIR_2025_2360 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.