ErwGr. 18

DIR_2025_25 · zur Änderung der Richtlinien 2009/102/EG und (EU) 2017/1132 zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Gesellschafter, potenzielle Investoren, Gläubiger, Behörden, Arbeitnehmer und Vereinigungen der Zivilgesellschaft haben ein berechtigtes Interesse daran, Zugang zu Informationen über die Struktur des Konzerns zu erhalten, dem eine Gesellschaft angehört. Informationen über Konzerne sind wichtig, um die Transparenz zu fördern und das Vertrauen in das Unternehmensumfeld zu stärken sowie zur wirksamen Aufdeckung betrügerischer oder missbräuchlicher Systeme beizutragen, die sich auf die öffentlichen Einnahmen und die Glaubwürdigkeit des Binnenmarkts auswirken könnten. Daher sollten Informationen über Konzernstrukturen über das System der Registervernetzung sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitend tätige Konzerne öffentlich verfügbar sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.01.2025

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