ErwGr. 14

DIR_2026_1021 · zur Bekämpfung der Korruption, zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates und des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind, sowie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates

Handlungen, mit denen Personen in leitender oder sonstiger Stellung im privaten Sektor im Rahmen wirtschaftlicher, finanzieller oder geschäftlicher Tätigkeiten gegen ihre beruflichen Pflichten verstoßen, können sich nachteilig auf die Interessen eines Unternehmens des Privatsektors auswirken und auch den Wettbewerb bei der Beschaffung von Waren oder gewerblichen Leistungen zum Nachteil sowohl der potenziellen Wettbewerber als auch der Allgemeinheit verfälschen. Die strafrechtliche Ahndung der Bestechung im privaten Sektor zielt darauf ab, beide Arten von Schäden zu verhindern. Sie sollte dazu beitragen, zu verhindern, dass Dritte in faires Geschäftsgebaren eingreifen, indem sie Personen, die für ein Unternehmen im privaten Sektor in leitender oder sonstiger Stellung tätig sind, einen ungerechtfertigten Vorteil als Gegenleistung dafür versprechen, anbieten oder gewähren, dass diese Personen unter Verletzung ihrer Pflichten eine Handlung vornehmen oder unterlassen (Bestechung im privaten Sektor). Der Straftatbestand sollte auch Personen erfassen, die für ein Unternehmen im privaten Sektor in leitender oder sonstiger Stellung tätig sind und die als Gegenleistung dafür, dass sie unter Verletzung ihrer Pflichten eine Handlung vornehmen oder unterlassen, einen ungerechtfertigten Vorteil fordern oder annehmen oder das Angebot oder Versprechen eines solchen Vorteils annehmen (Bestechlichkeit im privaten Sektor).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.05.2026

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