ErwGr. 13

DIR_2026_1024 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der genannten Richtlinie

Wird eine in einer Pauschalreise enthaltene Reiseleistung storniert oder nicht erbracht und wurden Vorauszahlungen an den jeweiligen Leistungserbringer geleistet, sollten Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung der Zahlungen seitens des Reiseleistungserbringers innerhalb von sieben Tagen haben. Zweck dieses Anspruchs auf Erstattung ist es, es Reiseveranstaltern zu ermöglichen, ihrer Verpflichtung zur Erstattung an Reisende innerhalb von 14 Tagen nachzukommen, wenn der Pauschalreisevertrag insgesamt ebenfalls beendet wird. Wenn ein Erbringer von Reiseleistungen eine in einer Pauschalreise enthaltene Dienstleistung storniert oder nicht erbringt, der Pauschalreisevertrag aber fortbesteht, dient das Recht auf Erstattung innerhalb von sieben Tagen dazu, den Reiseveranstaltern die Möglichkeit zu geben, alternative Vorkehrungen zu treffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2026

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