DIR_2026_1024 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der genannten Richtlinie
In bestimmten Fällen können freiwillige Gutscheine eine sinnvolle Alternative zu Erstattungen darstellen. Gutscheine können Reiseveranstaltern mehr Flexibilität bieten, insbesondere wenn sie innerhalb kurzer Zeit viele Erstattungen vornehmen müssen. Gleichzeitig können Gutscheine für Reisende akzeptabel sein, die keine sofortige Erstattung benötigen, sofern besondere rechtliche Garantien bestehen. Daher sollten klare Regeln für solche Garantien festgelegt werden. Zu diesen Garantien sollten obligatorische Informationen in Bezug auf den freiwilligen Charakter und die Merkmale von Gutscheinen gehören, einschließlich klarer Informationen darüber, dass der Anspruch des Reisenden auf Erstattung nur dann ausgesetzt wird, wenn der Reisende den Gutschein ausdrücklich akzeptiert. Das Erfordernis, dass der Reisende den Gutschein ausdrücklich akzeptieren muss, bedeutet, dass die Annahme nicht implizit erfolgen kann, sondern dass der Reisende sie aktiv zum Ausdruck bringen muss. Diese Annahme sollte auf einem dauerhaften Datenträger zum Ausdruck gebracht werden. Gutscheine sollten auf einem dauerhaften Datenträger ausgestellt werden und Informationen über die Merkmale des Gutscheins und die Rechte des Reisenden enthalten. Diese Informationen sollten den Betrag der Erstattung, auf die der Reisende Anspruch hat (im Folgenden „Erstattungsanspruch des Reisenden“), und den Wert des Gutscheins umfassen. Reiseveranstaltern sollte es möglich sein, Gutscheine attraktiver auszugestalten, indem sie beispielsweise ihren Wert im Vergleich zum Erstattungsanspruch des Reisenden erhöhen. In diesen Fällen sollte der Insolvenzschutz auf die Höhe des Erstattungsanspruchs des Reisenden beschränkt sein.
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