ErwGr. 26

DIR_2026_799 · zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Die Richtlinie (EU) 2024/1640 stellt sicher, dass Personen mit berechtigtem Interesse im Einklang mit den Datenschutzvorschriften Zugang zu den Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer gewährt wird. Zum Zwecke der Aufspürung von Vermögenswerten im Rahmen laufender Insolvenzverfahren sollte Insolvenzverwaltern rechtzeitig Zugang zu bestimmten Kategorien von Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer, die in den vernetzten Zentralregistern wirtschaftlicher Eigentümer gespeichert sind, gewährt werden, z. B. Name, Monat und Jahr der Geburt, Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 26 DIR_2026_799 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 26 DIR_2026_799 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.