ErwGr. 29

DIR_2026_799 · zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Im Zusammenhang mit der Liquidation im Rahmen von Insolvenzverfahren sollten es die nationalen Insolvenzvorschriften ermöglichen, dass die Verwertung des Unternehmensvermögens durch den Verkauf des Unternehmens oder eines Teils davon als fortgeführtes Unternehmen erfolgt. Für die Zwecke dieser Richtlinie wird unter „Verkauf als fortgeführtes Unternehmen“ der Übergang eines Unternehmens, in Teilen oder als Ganzes, an einen Käufer in einer Weise verstanden, dass dieses Unternehmen oder ein ausreichend signifikanter Teil davon als wirtschaftlich produktive Einheit weitergeführt werden kann. Es wird nicht so verstanden, dass er auch den stückweisen Verkauf der Vermögenswerte des Unternehmens (im Folgenden „stückweise Liquidation“) umfasst.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

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