ErwGr. 68

DIR_2026_799 · zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Eine faire Vertretung der Gläubiger in den Gläubigerausschüssen ist besonders wichtig in Bezug auf ungesicherte Gläubiger, einschließlich Gläubiger mit geringfügigen Forderungen. Die Mitgliedstaaten sollten vorsehen können, dass auch Personen oder Einrichtungen, die keine Gläubiger sind, wie etwa Arbeitnehmervertreter, öffentliche Stellen oder Garantieeinrichtungen, für die Bestellung in Gläubigerausschüsse in Betracht kommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

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