ErwGr. 74

DIR_2026_799 · zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts

Da die Tätigkeit von Gläubigerausschüssen Kosten verursacht, sollten die Mitgliedstaaten klare Regeln aufstellen, wer diese Kosten trägt. Die Mitgliedstaaten sollten auch Schutzmaßnahmen vorsehen, um zu verhindern, dass die Kosten der Gläubigerausschüsse den Verwertungswert der jeweiligen Insolvenzmasse unverhältnismäßig mindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 01.04.2026

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