ErwGr. 40

DIR_2026_804 · zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz

Die Zusammenarbeit zwischen Einlagensicherungssystemen in der gesamten Union ist von entscheidender Bedeutung, um eine rasche und kosteneffiziente Entschädigung der Einleger zu gewährleisten, wenn Kreditinstitute Bankdienstleistungen über Zweigstellen in anderen Mitgliedstaaten erbringen. Angesichts des technologischen Fortschritts, der die Nutzung grenzüberschreitender Übertragungen und die Fernidentifizierung fördert, sollte es dem Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats gestattet sein, die Erstattungen direkt an Einleger von Zweigstellen in einem anderen Mitgliedstaat zu entrichten, sofern der Verwaltungsaufwand und die Kosten geringer sind als bei der Erstattung durch das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats. Diese Flexibilität sollte den derzeitigen Kooperationsmechanismus ergänzen, wonach Einleger von Zweigstellen Erstattungen vom Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats im Namen des Einlagensicherungssystems des Herkunftsmitgliedstaats erhalten. Zur Wahrung des Einlegervertrauens in die Einlagensicherungssysteme in den Aufnahme- und Herkunftsmitgliedstaaten sollte die EBA Leitlinien herausgeben, um die Einlagensicherungssysteme bei dieser Zusammenarbeit zu unterstützen, indem sie unter anderem eine Liste von Umständen und Bedingungen beilegt, unter denen ein Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats beschließen könnte, Erstattungen an Einleger von Zweigstellen im Aufnahmemitgliedstaat zu entrichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.04.2026

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